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Unsere Schulordnung

  1. Der Schulweg kann von Schüler/innen entsprechend der VKO von Erwachsenen beaufsichtigt mit Fahrrad oder Scooter zurückgelegt werden. Diese Fahrzeuge können (ohne Haftung durch die Schule) vor dem Schulgebäude (in entsprechendem Ständer) abgesperrt werden.

  2. Straßenschuhe und Oberbekleidung werden in den zugewiesenen Garderoben ordentlich abgelegt. Der Schulbesuch hat in angemessener, sauberer und intakter Kleidung zu erfolgen.

  3. Jede Störung des Unterrichts ist zu unterlassen, den Anweisungen der Lehrer/innen ist unbedingt Folge zu leisten.

  4. Während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit darf das Schulgebäude von Schüler/innen nur mit Erlaubnis der Lehrer/innen und dem Einverständnis der Eltern verlassen werden.

  5. Die Schüler/innen haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.

  6. Die WC-Anlagen sind in sauberem Zustand zu verlassen.

  7. Kaugummikauen ist für Schüler/innen im Schulgebäude grundsätzlich verboten, kann jedoch aus hygienischen Gründen mit ausdrücklicher Genehmigung durch Lehrer/innen erlaubt werden.

  8. In den Schultaschen befinden sich nur Unterrichtsbehelfe für den jeweiligen Schultag. Spielsachen dürfen nur mit Einverständnis der Lehrer/innen mitgenommen werden.

  9. Bücher aus der Schulbücherei sind sorgsam zu behandeln und bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten.

  10. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe oder im Bankfach verwahrt werden. Für abhanden gekommene Geldbeträge und Gegenstände wird nicht gehaftet.

  11. Im Krankheitsfall und bei Verspätungen muss die Schule sofort telefonisch oder mittels SchoolFox verständigt werden. Die Eltern kümmern sich darum, dass nachzuholende Lerninhalte dem Kind zugetragen werden. Bei Häufung von Fehltagen sind auf Verlangen des/der Klassenlehrer/in entsprechende ärztliche Atteste für sämtliche Fehlzeiten zu erbringen. Versäumte Lerninhalte sind nach Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in nachzuholen. Arztbesuche der Schüler/innen sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu verlegen.

  12. Die Schüler/innen verabschieden sich von den Eltern vor dem Schulhaus.

  13. Nach Beendigung des Unterrichts hinterlassen die Schüler/innen ihre Klassenräume und die Garderobe in ordentlichem Zustand und der Nachhauseweg nach dem Entlassen ist unverzüglich anzutreten.

  14. Nachmittagsbetreuungskinder haben sich nach Unterrichtsschluss unverzüglich in die Nachmittagsbetreuung zu begeben.

  15. Jedes Toben und Lärmen vor dem Schulgebäude sowie die Verschmutzung der Schulumgebung sind zu vermeiden.

  16. Das Schulareal darf ohne Erlaubnis der Direktorin, Lehrer/innen oder des Nachmittagsbetreuungsteams außerhalb der Unterrichtszeit nicht betreten werden.

  17. Am Nachmittag sind die Klassenräume versperrt. Vergessenes kann nicht abgeholt werden.

  18. Die Schüler/innen haben den Hinweisen des Nachmittagsbetreuungsteams, Schulwartes und Reinigungspersonals der Schule Folge zu leisten.

  19. Das Rauchen ist im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

  20. Auf Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen gilt Rauchverbot.

  21. In der Schule und bei schulischen Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen nur vom eigenen Kind gemacht werden.

  22. Wir begegnen einander mit Respekt und Höflichkeit, daher achten und grüßen wir einander. Eltern und das Team der VS Theresienfeld haben Vorbildwirkung.

  23. Im Schulhaus sind unbeaufsichtigtes Laufen und störendes Lärmen sowie ein Verhalten, das eine Selbst,- und Fremdgefährdung darstellt, nicht gestattet.

  24. Das Schulareal darf ohne Erlaubnis des Teams der VS Theresienfeld außerhalb der Unterrichtszeit nicht betreten werden (ausgenommen bei Kursen in der VS).

  25. Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:30 Uhr und die Schüler/innen dürfen ab 7:15 Uhr in ihre Klassenräume, dort werden sie durch Lehrer/innen beaufsichtigt.

  26. Die Aktivierung von Handys und anderen elektronischen Geräten im Schulgebäude ist für Schüler/innen ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Lehrpersonen nicht gestattet.

  27. Die Handy-App „SchoolFox“ ist unser vorrangiges Kommunikationsmittel. Diese ist täglich zu öffnen und zu kontrollieren. Nachrichten müssen nicht nur gelesen, sondern auch verlässlich bestätigt und/oder mit einer Unterschrift am Bildschirm (FoxSign) versehen werden.

  28. Im BSP-Unterricht haben die Schüler/innen aus Sicherheitsgründen keinen Schmuck zu tragen. Bewegungseinheiten können auch im Freien durchgeführt werden, daher ist auf witterungsangepasste Kleidung und passendes Schuhwerk zu achten.

  29. Im Schulhaus gilt Hausschuhpflicht.

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